Definition Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Definition von Tagespflege ist laut Kinder- und Jugendhilfegesetz § 23 folgendermaßen:

„Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet“.

Tagesmütter betreuen im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen (Großtagespflege).

Tagesmütter benötigen eine amtliche Pflegeerlaubnis, um tätig sein zu können.

 

Vorteile der Kindertagespflege:

  • Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in einer kleinen Gruppe für die Entwicklung von Kindern ideal. Die Tagesmutter hat die Zeit und die Möglichkeit, sich den einzelnen Kindern intensiv zuzuwenden und auf die individuellen Bedürfnisse besonders einzugehen.
  • Die Nähe zur Tagesmutter gibt den Kindern Sicherheit und schafft Vertrauen.
  • Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine begrenzte Auswahl an vertrauten Spielpartnern.
  • Die hohe Flexibilität der Kindertagespflege ist Eltern bei der Organisation ihres Alltags eine große Hilfe.

 

Weitere umfangreiche Informationen zur Kindertagespflege sind auf der Website des zuständigen Bundesministeriums zu finden.